Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Schwelm
Am Amtsgericht Schwelm sind 4 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Schwelm
- Garage, Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)9. Oktober 2026Garage, Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Gevelsberg58285 GevelsbergAmtsgericht Schwelm101.100 €
- Mehrfamilienhaus, Verkehrsfläche16. Oktober 2026Mehrfamilienhaus, Verkehrsfläche in Gevelsberg58285 GevelsbergAmtsgericht Schwelm287.000 €
- Mehrfamilienhaus, Das Gebäude steht unter Denkmalschutz30. Oktober 2026Mehrfamilienhaus, Das Gebäude steht unter DenkmalschutzAmtsgericht Schwelm135.000 €
- Einfamilienhaus6. November 2026Einfamilienhaus in Schwelm58332 SchwelmAmtsgericht Schwelm449.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Schwelm
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Schwelm?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Schwelm 4 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Schwelm?
Der nächste Termin ist am 9. Oktober 2026 um 10:00: Garage, Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Gevelsberg, Amtsgericht Schwelm.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Schwelm zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Schwelm. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Schwelm?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 211.000 € (4 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.